Fragebogen zur Begründung
der Heimpflegebedürftigkeit
Angaben zur bisherigen
Lebenssituation
Der
Antragsteller/in
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befand sich vor der Heimaufnahme
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Sonstiger Aufenthalt
HE war allein lebend
HE lebte in Haushaltsgemeinschaft mit
Ehepartner/Partner Sohn/ Tochter
sonstige Angehörige,
Der Antragsteller/in erhielt bis zur Aufnahme in
die Pflegeeinrichtung
keine Pflegekasseleistungen bzw.
Hilfen zur Pflege nach SGB XII
Pflegeleistungen nach SGB XII Stufe 0
entsprechend der Pflegestufe 1
entsprechend der Pflegestufe 2
entsprechend der Pflegestufe 3
Tagespflege
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Anschrift der Einrichtung
Die Pflege wurde ausgeübt durch
Angehörige/sonstige Personen innerhalb des Haushaltes
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Name, Beziehung zum Antragsteller
Angehörige/sonstige Personen außerhalb
des Haushaltes
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Name, Beziehung zum Antragsteller
ambulante Pflegedienste
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Name, Anschrift Pflegedienst
Angehörige und ambulante Pflegedienste
Folgende Unterlagen sind
beigefügt:
hausärztl. Gutachten
MDK-Gutachten[1]
Amtsärztliches Gutachten
Begründung der Heimaufnahme:
Eine Versorgung im
bisherigen Bereich ist nicht mehr möglich, weil
folgende
Ereignisse eingetreten sind:
Erkrankungen
Schlaganfall Herzinfarkt. Unfall sonstige schwere
Erkrankung
erhebliche Verschlechterung des bisherigen
Gesundheitszustandes
entweder
(Zutreffendes bitte
ankreuzen)
Veränderungen im häuslichen Umfeld
Die bisher
ausgeübte Pflege ist nicht oder nicht mehr im ausreichenden Umfang gesichert,
weil
der/die Pflegeperson selbst auf Dauer schwer
erkrankt ist oder altersbedingt die
Pflege nicht mehr ausüben kann
die bisherige Pflegeperson aus beruflichen
oder sonstigen Gründen nicht mehr zu
Verfügung steht
Ambulante Hilfen
und teilstationäre Maßnahme (Tagespflege) haben gem. § 13 SGB XII Vorrang vor
Aufnahme in eine stationäre Einrichtung. In allen Fällen ist daher ausführlich
zu begründen, warum Hilfen durch ambulante Pflegedienste oder Tagespflege nicht
oder nicht mehr ausreicht
Ambulante Hilfen und teilstationäre Maßnahmen
reichen nicht aus weil,
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ausführliche
Begründung erforderlich
Besonderheiten bei
unmittelbarer Aufnahme aus dem Krankenhaus:
Eine Rückkehr in den häuslichen Bereich ist
nicht möglich, weil
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ausführliche Begründung erforderlich
eine Heimnotwendigkeitsbescheinigung der
Pflegekasse
ohne Einstufung
mit Einstufung Stufe _______ l
liegt vor
Hinweis für den Antragsteller:
An die Entscheidung der Pflegekasse über die Notwendigkeit einer stationären
Heimunterbringung ist der Sozialhilfeträger nicht gebunden. Er entscheidet
vielmehr im pflichtgemäßen Ermessen und wird insbesondere bei Einstufung in die
Pflegestufe 0 eine Prüfung durch den amtsärztlichen Dienst veranlassen.
Lehnt der Sozialhilfeträger die Heimaufnahme ab, geht dass damit
verbundene finanzielle Risiko, nämlich die Finanzierung der Heimpflegekosten
aus eigenen Mittel zu Ihren Lasten. Eine Wohnungsauflösung ohne Kostenzusage
sollte daher nur nach Rücksprache mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter
erfolgen.
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Datum und
Unterschrift Antragsteller/in
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Datum und
Unterschrift Betreuer/in